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AGB

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Aufträge in Österreich nach österreichischem Recht


I. Vertragsschluß
(1) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, werden - selbst bei Kenntnis - nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch den Verkäufer innerhalb von zwei Wochen durch schriftliche Auftragsbestätigung, bzw. bereits durch die Ausführung der Bestellung, wobei die Frist durch Postaufgabe gewahrt wird.


II. Preise
(1) Sämtliche Preise gelten für Lieferung ab Werk, A 6060 Hall in Tirol.
(2) Soweit nicht gesondert vereinbart, gilt die Gesamtsumme als Brutto-Fixpreis.
(3) Die Preise enthalten keine Versand- und Transportkostenanteile.


III. Lieferung
(1) Alle Lieferungen erfolgen, sofern nicht gesondert vereinbart, ab Werk, A 6060 Hall in Tirol, auf Gefahr und Rechnung des Empfängers.
(2) Wird die Ware auf Wunsch des Unternehmers diesem zugeschickt, bei ihm aufgestellt oder installiert, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit Verlassen des Werkes auf den Unternehmer über, unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.
(3) Wurde im Auftrag mit dem Verbraucher der Transport und die Versicherung vereinbart, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Verbraucher über.
(4) Nimmt der Kunde die Ware nicht fristgerecht ab und verweigert er auch nach einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist ausdrücklich oder stillschweigend die Abnahme, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Selbes gilt für nicht fristgerechte Bezahlung der vereinbarten Endsumme.
(5) Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Verpackungsmaterial zurückzunehmen.


IV. Liefertermin, Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Zulieferanten
(1) Angegebene Liefertermine gelten als annähernd vereinbart.
(2) Angegebene Liefertermine können nur bei vollständiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung eingehalten werden. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände, Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferfrist in angemessenem Umfang.
(3) Nachvertragliche Vereinbarungen, insbesondere zu technischen Details, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängern diese in einem angemessenen Umfang.
(4) Bei Lieferverzögerungen, die auf vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände beruhen, ist der Kunde nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist, die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann innerhalb einer weiteren angemessenen Nachfrist, beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugversetzung, nicht erfolgt. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
(5) Bei Schäden aus Lieferverzögerungen hat der Verkäufer nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
(6) Wird dem Verkäufer gemäß Abs. 2 die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unverhältnismäßig erschwert, so hat der Verkäufer dies dem Kunden nach Kenntnis mitzuteilen; der Verkäufer wird dann von der Lieferverpflichtung frei.


V. Zahlung
(1) Vorbehaltlich einer gesonderten Zahlungsvereinbarung ist der Kaufpreis, samt etwaigen Nebenkosten, spätestens innerhalb von 12 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(2) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang beim Verkäufer maßgebend.
(3) Zahlungsanweisungen und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Spesen.
(4) Bei einem Unternehmer werden vom Verkäufer Verzugszinsen mit 1,5 % p. m. berechnet. Der Nachweis und die Forderung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Bei einem Verbraucher werden vom Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz berechnet.
(6) Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; das gleiche gilt für das Zurückbehaltungsrecht des Kunden, außerdem muss das Zurückbehaltungsrecht auf Ansprüche aus dem Kaufvertrag beruhen.
(7) Werden Teilforderungen nicht fristgerecht bezahlt oder über das Vermögen des Kunden das Vergleichs- oder Insolvenzverfahren beantragt, so ist der Verkäufer berechtigt, alle noch offenen Forderungen mit sofortiger Wirkung fällig zu stellen.
(8) Schuldet der Kunde die Bezahlung mehrerer Rechnungen oder Teilforderungen, kann der Verkäufer bestimmen, dass zunächst die ältere Schuld getilgt wird.
(9) Im Falle des Verzuges gebührt dem Verkäufer der Ersatz von Mahnspesen (max. Euro 25,-) pro Mahnung und tarifliche Kosten bei anwaltlicher Tätigkeit.


VI. Gewährleistung
(1) Der Verkäufer leistet bei Mängeln der Ware nach seiner Wahl Gewährleistung durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Preisminderung. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
(2) Der Kunde hat die Ware unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel sofort schriftlich und konkret zu rügen.
(3) Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst bei einem Mangel die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
(4) Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Nachbesserungszeit zu gewähren; andernfalls entfallen Gewährleistungsansprüche jeglicher Art. Schlägt innerhalb der gesetzlichen Mängelbeseitigungsfrist die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
(5) Der Verbraucher muss offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Erhalt der Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
(6) Mängel, die auch bei eingehender Prüfung nicht offensichtlich erkennbar sind, müssen von Unternehmern unverzüglich nach deren Entdeckung in der gleichen Weise wie unter Abs. 5 geltend gemacht werden.
(7) Gewährleistungsansprüche eines Kunden wegen nicht offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn er sie nicht innerhalb von sechs Wochen ab Übergabe schriftlich gegenüber dem Verkäufer rügt, gleichgültig ob zu diesem Zeitpunkt die Warenmontage bereits erfolgt ist.
(8) Bei Unternehmern verjähren Gewährleistungsansprüche ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
(9) Mitgelieferte Bedienungsanleitungen des Verkäufers sind vom Kunden strikt zu befolgen. Bei Nichtbeachtung der Betriebsanleitung haftet der Verkäufer nicht.
(10) Die vom Verkäufer geschuldete vereinbarte Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden und nicht aus sonstigen Anpreisungen, Werbungen, Prospekten u.ä. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde nicht.


VII. Nutzungsersatzanspruch des Verkäufers
Gibt der Kunde wegen Rücktritt oder Nichterfüllung eine Sache zurück, so kann der Verkäufer für die bisherige Nutzung der Sache ein Nutzungsentgelt, sowie Rückabwicklungskosten, verlangen. Für die Berechnung des Nutzungsersatzanspruchs wird der optische und technische Zustand der zurückgegebenen Kaufsache herangezogen. Das Nutzungsentgelt beträgt mindestens 30 % des Nettokaufpreises sowie ein weiteres Benutzungsentgelt von 4 % des Gesamtentgelts pro angefangenen Kalendermonat ab Lieferung.


VIII. Haftung
Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers gegenüber dem Kunden wird außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.


IX. Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung im Eigentum des Verkäufers.
(2) Im Falle des Weiterverkaufs vor Bezahlung tritt der Kunde seine Forderungen gegen den Zahlungsschuldner in Höhe der Forderungen an den Verkäufer ab. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer die Abtretung schriftlich zu bestätigen.
(3) Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes, hat der Kunde dem Verkäufer unverzüglich hiervon Mitteilung zu machen und den Dritten gleichzeitig auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederherbeischaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen.
(4) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassung des Kaufgegenstandes, sowie seine Veränderung, zulässig.
(5) Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt.
(6) Im Falle der Nichteinhaltung der in Abs. 1 - 5 festgelegten Verpflichtungen des Kunden hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.


X. Rücktritt
(1) Abgesehen von sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Gründen ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat, seine Zahlungen oder Teilzahlungen einstellt, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wird oder sich die wirtschaftlichen Verhältnisse so verschlechtern, dass dem Verkäufer ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann.
(2) Der Verkäufer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände auftreten, die eine Lieferung unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar machen.


XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Für Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis ist für Österreich das in A-6060 Hall in Tirol ansässige Gericht und für Aufträge in Deutschland das ansässige Gericht in München zuständig. Der Gerichtsstandort wird für sämtliche Leistungen beider Seiten als Erfüllungsort vereinbart.
(2) Das Rechtsverhältnis unterliegt österreichischem Recht ohne Verweisungsnormen aus ausländisches Recht.


XII. Sonstiges
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Auf die Erforderlichkeit der Schriftform kann ebenfalls nur schriftlich verzichtet werden.
(3) Sobald ein FELDER - Partnervertrag besteht, gehen dessen Regelungen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
(4) Der Verkäufer ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten, auch aus diesen Geschäftsbedingungen, auf einen autorisierten Vertragshändler zu übertragen und sich dadurch von seinen Verpflichtungen zu befreien. Im Zuge dieser Übertragung ändern sich auch der Erfüllungsort und der Gerichtsstand auf den Sitz des Vertragshändlers. Der Kunde wird hiermit davon unverzüglich unterrichtet und erklärt hiermit sein Einverständnis.
(5) Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so sind sie dahin umzudeuten, dass statt dessen das Zulässige im Rahmen dieser Bedingungen gewollt ist.
(7) Bestellt ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, wird der Verkäufer den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Im übrigen wird bei einer Verbraucherbestellung auf elektronischem Weg der Vertragstext vom Verkäufer gespeichert und auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per Email zugesandt.


Sonderbestimmungen für Verbrauchergeschäfte gem. Konsumentenschutzgesetz
(1) Lieferkosten: Die Kosten der Versendung, bzw. des Transportes, trägt der Käufer.
(2) Das Vertragsverhältnis unterliegt bei Aufträgen in Österreich - österreichischem Recht sowie bei Aufträgen in Deutschland - deutschem Recht.
(3) Rücktrittsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzvertrag
(3.1) Der Verbraucher hat das Recht, den Kaufvertrag innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware gegenüber dem Verkäufer zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(3.2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rücktrittsrechts der Verbraucher. Entspricht die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware, trägt die Kosten der Rücksendung der Verkäufer.
(3.3) Der Verbraucher wird darauf hingewiesen, dass er auch für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung Wertersatz zu leisten hat. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
(3.4) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Maschinen, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Eine Anfertigung nach Kundenspezifikation liegt insbesondere dann vor, wenn der Verbraucher Waren geliefert erhält, die nicht im jeweils gültigen Lieferkatalog enthalten sind.
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Online-Geschäfte gilt zusätzlich bzw. in Abweichung zu den AGB:


Information über das Rücktrittsrecht für Verbraucher gem. § 5e Konsumentenschutzgesetz statt § 3 Konsumentenschutzgesetz:
Ein Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder seiner im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung binnen sieben Werktagen zurücktreten. Der Samstag zählt nicht als Werktag. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Verbraucher, bei Dienstleistungen mit Vertragsabschluss.
Die Frist wird mit Absendung der Rücktrittserklärung gewahrt.
Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Verträgen über

- Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen nach Vertragsabschluss begonnen wird;
- Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

Zahlungspflicht bei Rücktritt gem § 5 Konsumentenschutzgesetz:
Im Falle des Rücktrittes gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz hat uns der Kunde die Ware bzw. Leistung zurückzustellen und folgendes zu ersetzen:
- die Transport- und Manipulationskosten: pauschaliert mit den Gesamtkosten für die Zustellung der Ware zuzüglich MwSt.;
- Benutzungsentgelt: 0,5 % des Bruttokaufpreises pro angefangenem Kalendertag ab Eingang der Ware beim Verbraucher bis zum Abgang der Ware vom Verbraucher;
- Wertminderung: 10 % des Bruttoverkaufpreises soweit nicht tatsächlich höhere Wertminderung eingetreten ist.



FELDER-GRUPPE®, FELDER®, FORMAT-4®, HAMMER®, Nr.1 Maschinen Markt® und Silent Power® sind registrierte Marken der FELDER KG.


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Tel. ++43 (0) 52 23/58 500
Fax ++43 (0) 52 23/56 130



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